Um in Österreich die Berechtigung zum Erwerb und Besitz von genehmigungspflichtigen Schusswaffen zu Erlangen ist gemäß §20 Abs 1 WaffG eine Waffenbesitzkarte erforderlich. Zum Führen von
Schusswaffen berechtigt der Waffenpass. Für die Ausstellung einer solchen waffenrechtlichen Urkunde ist die Verlässlichkeit im waffenrechtlichen Sinn Voraussetzung.
Aus diesem Grund müssen Betroffene ein Gutachten vorlegen, dass nachweist, dass sie nicht dazu neigen, "insbesondere unter psychischer Belastung mit Waffen unvorsichtig
umzugehen oder sie leichtfertig zu verwenden".
Die Kosten für diese waffenrechtliche Untersuchung sind gesetzlich geregelt und betragen € 236.- zzgl 20% USt.
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