selbsterfahrung

Für den Erwerb des Berufstitels der Klinischen Psychologin, des klinischen Psychologen, ist der Nachweis von zumindest 76 Einheiten Selbsterfahrung notwendig. Davon müssen mindestens 40 Einheiten in Einzelselbsterfahrung stattfinden.

 

§23 1.3. Psychologengesetz: 

"3. eine im Zusammenhang mit der Ausbildung zu absolvierende Selbsterfahrung im Ausmaß von zumindest 76 Einheiten, wovon zumindest 40 Einheiten in Einzelselbsterfahrung bei höchstens zwei Personen zu absolvieren sind."

 

Als Klinischer- und Gesundheitspsychologe, der selbst mindestens 120 Einheiten Selbsterfahrung absolviert hat, bin ich berechtigt Selbsterfahrung für Ausbildungskandidaten der Klinischen- bzw. der Gesundheitspsychologie anzubieten. 

 

 

Für eine Terminvereinbarung kontaktieren sie mich telefonisch unter 0664 / 355 35 71 oder per E-Mail.


Gruppenselbsterfahrung

Ab einer Teilnehmeranzahl von 5 Personen biete ich eine Selbsterfahrungsgruppe an.

 

Kosten € 20.- pro Einheit.

Einzelselbsterfahrung

Im Rahmen der klinisch-psychologischen Tätigkeit biete ich Selbsterfahrung in Einzelsitzungen an.

 

Kosten € 90.- pro Einheit.