psychologisches gutachten

BEFUNDUNG & BEGUTACHTUNG

Klinisch psychologische Befundung und Begutachtung (psychologisches Gutachten) wird von den Krankenkassen bezahlt. Es besteht die Möglichkeit etwa 80% des Kassenhonorars von der Krankenkasse rückerstattet zu bekommen (Wahlpsychologenregelung).

Mehr Erfolg – mit System

Klinisch psychologische Untersuchungen dienen der Ursachenklärung für Beschwerden im seelischen Bereich. Eine Diagnose führt oftmals zur Erleichterung, verbunden mit der Erkenntnis nicht alleine mit diesen Beschwerden zu sein und ermöglicht eine weitere gezielte Behandlung durch Psychologen und Fachärzte. Mit Hilfe von verschiedenen diagnostischen Verfahren wird die in ihrer Überweisung formulierte Fragestellung bearbeitet. Durch den Einsatz des Computers kann die Diagnostik in vielen Phasen systematisiert und standardisiert werden, was zu einer Qualitätssteigerung führt.

 

Die psychologische Diagnostik bietet ihnen auch die Möglichkeit eigene Stärken und Schwächen im Leistungs-, Intelligenz- und Persönlichkeitsbereich zu erheben um diese als Entscheidungshilfen - beispielsweise bei der Berufswahl - zu nutzen, bzw. ein psychologisches Gutachten zu erstellen..

 

Kontaktieren sie mich telefonisch unter 0664 / 355 35 71 oder per E-Mail

 


Kassendiagnostik

Bei Vorliegen einer krankheitswertigen Diagnose werden die Kosten zu 80% von der Krankenkasse rückerstattet, d.h. sie bekommen nach Bezahlung des Honorars das Geld von ihrer Krankenkasse zurück. Dazu ist es notwendig die Überweisung eines Facharztes für Psychiatrie oder Neurologie, eines Facharztes für Kinder- und Jugendheilkunde oder ihres Hausarztes zum Untersuchungstermin mitzunehmen.

 

Bei Überweisung durch ihren Hausarzt bzw. durch einen anderen Wahlarzt ist eine chefärztliche Bewilligung einzuholen.

 

Die Untersuchung dauert etwa drei bis vier Stunden. 

privatgutachten

Auf Wunsch können psychologische Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben werden. Messungen im Bereich der Intelligenz sind in Form eines Privatgutachtens ebenfalls möglich. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten hierfür nicht.

 

Als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger ist es mir prinzipiell möglich ein Privatgutachten für ein Gerichtsverfahren (Obsorge-, Pflegschafts-, Zivilrechts- und Strafrechtsverfahren) für sie zu erstellen. Hierbei sind die Kosten privat zu bezahlen.

gerichtsgutachten

Als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger ist es mir prinzipiell möglich ein Privatgutachten für ein Gerichtsverfahren (Obsorge-, Pflegschafts-, Zivilrechts- und Strafrechtsverfahren) zu erstellen.

In diesem Fall erfolgt die Auftragserteilung durch das zuständige Gericht, die Gebühren werden im Strafverfahren vom Gericht, im Zivilverfahren von den Parteien getragen.



GUTACHTEN im erbfall bei TESTAMENTEN

Zur psychologischen Abklärung bei letztwilligen Verfügungen und anderen Rechtsgeschäften, insbesondere zur Feststellung der Testierfähigkeit, biete ich eine pauschalierte klinisch-psychologische Begutachtung an. In vielen Fällen ist eine solche sinnvoll um allfälligen späteren Zweifeln an der Testierfähigkeit des Erblassers vorzubeugen.

Bei Bedarf arbeite ich mit einem renommierten Facharzt für Psychiatrie zusammen. Die Untersuchung findet in der Regel in meiner Praxis statt, bei Bedarf sind auch Hausbesuche möglich. 


Ceramics Liza Portnova