Die psychologische praxis dr. wolfgang neuwirth ist ihre Anlaufstelle zur Behandlung verschiedenster Bereiche. Hauptsächlich sind dies:
Klinisch-psychologische Therapie bzw. Behandlung wird durch die Krankenkassen unterstützt. Das Honorar ist von der Umsatzsteuer befreit. Eine Einheit umfasst 50 Minuten. Seit 2024 stellt klinisch-psychologische Behandlung in Österreich eine Kassenleistung dar. Das bedeutet, dass alle Versicherten von ihrer Sozialversicherung einen Kostenzuschuss für klinisch-psychologische Behandlung bekommen können. Spätestens vor der zweiten Therapiesitzung muss eine ärztliche Untersuchung durchgeführt worden sein. Eine ärztliche Bestätigung dieser Untersuchung muss der Krankenkasse vorgelegt werden. Je nach Sozialversicherung variiert die Höhe der Rückerstattung (ÖGK € 33,70 .-, SVS € 45,00.-, BVAEB € 46,60.-).
Nach erstmaliger ärztlicher Untersuchung sind zehn Behandlungseinheiten möglich. Danach kann bei der Krankenkasse ein Antrag auf eine Verlängerung der Therapie gestellt werden.
Als Klinischer Psychologe unterliege ich der Verschwiegenheitspflicht gemäß § 14 Psychologengesetz und kann ausschließlich vom mündigen Patienten von dieser Pflicht entbunden werden.