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Verkehrspsychologische Untersuchung


Wie läuft eine verkehrspsychologische Untersuchung ab?

 

Im Rahmen einer verkehrspsychologischen Untersuchung wird festgestellt inwiefern ein Proband geeignet ist, am Verkehrsgeschehen teilzunehmen. Oft findet eine solche Untersuchung auf behördliche Anordnung statt, in diesem Fall wird das Ergebnis an die zuweisende Führerscheinbehörde zurückgemeldet. Es ist jedoch auch möglich aus eigenem Antrieb eine verkehrspsychologische Untersuchungsstelle aufzusuchen um Auskunft über seine Eignung bzw. Nicht-Eignung zu erhalten. In solchen Fällen kommt es zu keiner Weiterleitung des Befundes an das Verkehrsamt.

Während der verkehrspsychologischen Untersuchung werden in einem ausführlichen Gespräch mit dem Probanden verkehrsbezogene Einstellungen und Verhaltensweisen abgefragt. Hierbei wird auf den Anlassfall der Untersuchung - beispielsweise Autofahren in alkoholisiertem Zustand - eingegangen.

Der zweite Teil der verkehrspsychologischen Untersuchung ist der Testpsychologie gewidmet. Es werden Parameter zu kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit (Beobachtungsfähigkeit, Überblicksgewinnung, Reaktionsverhalten, reaktive Belastbarkeit, sensomotorische Koordinationsfähigkeit, allgemeine Intelligenz, Erinnerungsvermögen und visuelle Kurzzeitgedächtnis) sowie zur Bereitschaft zur Verkehrsanpassung (aggressive Verhaltensweisen im Straßenverkehr, psychische Stabilität, Verantwortungsbewusstsein, Selbstkontrolle, Spannungsbedürfnis, Risikobereitschaft in Verkehrssituationen, psychische und soziale Funktion des Alkohols) erhoben. Die Ergebnisse des Probanden werden mit der Leistung einer Stichprobe kraftfahrzeugfahrender Personen verglichen. Dadurch kann festgestellt werden auf welchem "Rangplatz" sich der Kunde in den Einzelnen Parametern wiederfindet und ob er das geforderte Mindestmaß zur Fahreignung erreicht. Das Ergebnis dieser Untersuchung wird in einem ausführlichen Abschlussgespräch dem Klienten rückgemeldet. Für den (seltenen) Fall einer Nichteignung werden in diesem Gespräch auch Alternativen zur Wiedererlangung der Fahreignung besprochen.

 

Welche Auflagen muss der Klient zur Wiedererlangung seines Führerscheins erfüllen?

 

Im Bescheid der Führerscheinbehörde (in Wien handelt es sich hierbei um das Verkehrsamt) ist angeführt, welche Auflagen der Klient erfüllen muss. Hierbei ist die Erteilung folgender Auflagen möglich:

 

Vorlage:

1. einer verkehrspsychologischen Stellungnahme 

2. einer fachärztlichen psychiatrischen Stellungnahme bis zum Ablauf der Entziehungszeit

3. eines amtsärztlichen Gutachtens über die gesundheitliche Eignung 

bis zum Ablauf der Entziehungszeit.

4. Weiters kann als begleitende Massnahme die Absolvierung einer Nachschulung bei einer hierzu ermächtigten Stelle angeordnet werden.

 

ad 1: Eine verkehrspsychologischen Stellungnahme kann durch die Absolvierung einer verkehrspsychologischen Untersuchung, beispielsweise bei #neuwirthordination, erworben werden. Kosten € 181.- bis € 363.- je nach Fragestellung.

ad 2: Eine fachärztliche psychiatrische Stellungnahme kann bei einem niedergelassenen Psychiater absolviert werden. Es ist auch möglich bei der verkehrspsychologischen Untersuchung, beispielsweise bei #neuwirthordination, eine Zuweisung zur fachärztlichen Untersuchung einzuholen.

ad 3: Nach Abschluss aller Untersuchungen wird im Rahmen eines Termins bei der Führerscheinbehörde ein amtsärztliches Gutachten über die gesundheitliche Eignung erstellt.

ad 4: Bei einem Nachschulungskurs handelt es sich um eine begleitende Massnahme. Ein solcher Kurs kann beispielsweise bei #neuwirthordination absolviert werden. Die Kosten für Nachschulungen sind gesetzlich geregelt.

Nachschulungen für alkoholauffällige Lenkerlnnen:   4 x 3,25 Std. € 495.-

Nachschulungen für verkehrsauffällige LenkerInnen: 4 x 2,5 Std. plus eine Fahrprobe € 495.-

Nachschulungen für drogenauffällige Lenkerlnnen:   4 x 3,25 Std. € 495.-

Nachschulungen nach dem Vormerksystem:             2 x 2,5 Std. € 198.-

In begründeten Ausnahmefällen kann diese Nachschulung auch in Einzelsitzungen abgehalten werden.